Mietbedingungen

Sie bekommen von uns für Ihre Arbeiten eine hochwertige und teure Arbeitsmaschine. Da ist es für beide Seiten nur verständlich das gewisse Regel für die Nutzung eingehalten werden müssen. Wir haben diese Regel für Sie im nachfolgenden zusammengefasst und bitten Sie sich diese aufmerksam durch zu lesen.

Bitte VOR Inbetriebnahme der Maschine lesen

1.

Die Nutzung unserer Baumaschinen darf nur durch im Umgang mit solchen Maschinen vertrauten Personen erfolgen, die das 18 Lebensjahr Vollendet haben und körperlich und geistig in der Lage sind die Maschine  zuverlässig zu bedienen.

2.

Sie erhalten von unserem Fahrer eine Einweisung in die Bedienung der Maschine.

3.

Im Arbeitsbereich der Maschine dürfen sich keine Personen aufhalten. Dies gilt insbesondere für den ungesicherten Knickbereich von Radladern bzw. Schwenkbereich von Baggern.

4.

Die zulässige Belastung des Gerätes darf nicht überschritten werden. Beim Arbeitseinsatz ist darauf zu achten, dass Bagger/Lader nicht zu nah an Gräben, Böschungen usw. eingesetzt werden, um ein Abrutschen bzw. Abkippen zu verhindern.

5.

Die Maschinen dürfen nicht als Zug- oder Rangierfahrzeuge verwendet werden. Ein Führen im öffentlichen Straßenverkehr, außerhalb von abgesperrten Baustellenbereichen ist nicht erlaubt.

6.

Mit Übergabe der Maschine geht die Haftung aus Schäden durch Einsatz und Bedienung derselben auf den Mieter über. Bitte prüfen Sie ob eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

7.

Die Maschine wird von uns in einwandfreiem techn. Zustand übergeben. Öl- Kühlwasser und Kraftstoffbehälter sind aufgefüllt. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Mieters täglich eine Überprüfung der Betriebs-, Kühl- und Schmierstoffstände vorzunehmen.

8.

Im weiteren gelten die Regelungen des allgemeinen Baumaschinen Mietvertrages in seiner jeweils neuesten Fassung bzw. unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer letzten Fassung.

9.

Sollten Sie noch Fragen oder Problem mit unsere Maschinen haben, rufen Sie uns bitte an: